Flächennutzungsplan der Gemeinde Schwielowsee - Stellungnahme der CDU/FDP Fraktion
Vorentwurf 30.Oktober Korrektur 17.12.2009
Unsere Fraktion ist der Auffassung, dass der Entwurf umfassend diskutiert werden muss, da er ein wesentliches Element zukünftiger Entwicklung der Gemeinde sein wird. Allen soll klar werden, wie sich die Festsetzungen auswirken werden und können. Für einige Festsetzungen haben wir Änderungsvorschläge erarbeitet , dies ist aber ein laufender Prozess, der noch nicht abgeschlossen ist. Hier unsere derzeitigen Vorschläge in kurzer Form:
Gewerbegebiet Michendorfer Straße, Gemischte Baufläche PLAN - ändern in Gewerbefläche.
Gewerbefläche Gummiwerk schließt Gewerbefläche Boese, Nausedat nicht ein, über 10 AK.
Gewerbefläche sinnvoll erweitern Richtung Lindenstraße.
Mindestens in Richtung Westen einen Streifen „Gemischte Bauweise Plan“ anstelle“ Wohnbaufläche Plan“ zur Sicherung der Gummiwerke einsetzen.
Lindenstraße zum See, geplantes Landschaftsschutzgebiet zu breit, sollte halbiert werden, Gaststätte und Beherbergungshaus Wolf sind zu berücksichtigen.
Gleiches gilt für die zwischen Weberstrasse und Havel, bis zum Schlosspark, hier würden Bauten und Häuser im Landschaftschutzgebiet stehen.
Bootsschule und Vermietung Bothe ist zu berücksichtigen.
Beide Seiten der Straße der Einheit sind in „Gemischter Bauweise“ auszuweisen.
Die Fläche zwischen Weinberg und Gartenstraße ist als „Gemischte Baufläche“ auszuweisen.
In beiden Flächen sind etwa 50 Gewerbe mit etwa 200 Arbeitsplätzen angesiedelt!
Parkplatz Weinbergstraße keine Grünfläche am Wasser, Bau eines Kaffees am Wasser ermöglichen, (was ist die derzeitige Versorgungsanlage???)
Friedrich Ebertstraße, vom Sportplatz bis Weinbergstraße beidseitig als „gemischte Baufläche“ ausweisen.
Schwielowseestraße zum Gemünde, von Weinbergstraße bis Brücke, Garten und Landschaftsschutz auf 50 m reduzieren, Rest Wohnbaufläche.
Die Sprünge in den Landschaftsschutzzonen zwischen Schwielowseestraße und Havel sollten begradigt werden und vor die vorhandene Bebauung gelegt werden, das gilt grundsätzlich für alle ähnlichen vorgelagerten Flächen.
Gleiches gilt für die Fläche zwischen Schmerbergerweg und Caputher See , Richtung Wasser.
Das Gelände des Wasserskiclubs Caputh ist nicht als „sportliche Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen“ ausgewiesen, Boots-Einfahrt und Gelände sind als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen????
Laut Wassersportentwicklungsplan des Landes Brandenburg ist der WSC Caputh Leistungsstützpunkt und Ausbildungszentrum mit Ausbauperspektive, diesen Vorgaben sollte der Plan gerecht werden,
Alle Booteinfahrten gehören zur Bundeswasserstrasse und sind so auszuweisen.
Bahnhof Caputh-Geltow bis Schranke und Straße in „Gemischte Bauweise“ ändern.
Strandbad Caputh entsprechend Stand und Planungen ausweisen, z.B. Gaststätten, Sonderbebauung, Sport, Vermietungen, usw.
Die Fläche zwischen Gemünde und Wochenendsiedlung sollte langfristig einen Parkcharakter erhalten
Warum soll ein völlig baumbestandenes unerschlossenes Gebiet, wie am Krähenberg oberhalb Bahn als „Wohnbaufläche Plan“ ausgewiesen werden, demgegenüber werden aber viele kleine erschlossene und bebaute Flächen in „vielen Zacken“ als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen???
Das Gebiet des Schützenvereins ist als „ sportliche Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen“ auszuweisen.
Das Gelände der derzeitigen Motocross -Strecke wird als Wald ausgewiesen, damit ist es Schwielowsee für andere Entwicklungen entzogen, hier sollte nach einer sinnvollen Lösung für eine Entwicklung gesucht werden, vorzugsweise Sport,
Am Gewerbegebiet zur Grenze Glindow soll von der Gewerbestraße in Richtung Ferch ein
etwa 50m breiter Streifen für zukünftige Gewerbeansiedlungen ausgewiesen werden
Für eine zukünftige Erweiterung des Schulhofes ist gegenüber der Turnhalle ein Streifen für Schule auszuweisen
Das Gebiet des Neubaues Ortszentrum(derzeit stillliegend) ist als, „ gemischte Bauweise“ auszuweisen ,
Die Fläche um die ehemalige Kita sollte als Park ausgebildet werden,
es ist zu prüfen, ob das Gebiet hinter dem Baumarkt und beidseitig „ am Pappeltor „als gewerbliche Baufläche ausgewiesen werden kann,
das Wochenendgebiet am Ende „Wildgatter“Str. sollte Wohnbaufläche werden
Grundsätzliche Bemerkungen:
Abgrenzungen der verschiedenen Gebiete sind möglichst geradlinig zu gestalten,
Mögliche Konflikte erkennen und versuchen zu vermeiden z.B. Gewerbe –Wohnen
Das Kerngebiet von Caputh hat ideale Bebauungen für Kleingewerbe und kann deshalb nicht als Wohnbaufläche ausgewiesen werden, „ gemischte Bauweise“ erlaubt auch nur nicht störendes Gewerbe. Für künftige lebendige Entwicklungen und für die fiskalische Betrachtungen ist das von großer Bedeutung,
Bei den Diskussionen ist zu berücksichtigen, das Bestandsschutz NUR bis zum Eigentümerwechsel gilt!!!